ORTSBILDPLANER
Gefördert für die Erhaltung des historischen Ortsbildes wird im Einzelnen:
Seit 2015 gelten die neuen untenstehenden Fördersätze
einflügelige Holzkastenfenster |
250,- |
€ |
zweiflügelige Holzkastenfenster |
350,- |
€ |
Balkongeländer |
40,- |
€/flm |
Eingangstüre neu/restaurierungswürdige Türen |
570,- |
€ |
Blumenkasten |
25,- |
€/Stück |
Fassade/Putz alte Technik |
10,- |
€/m² |
Fassade Holz |
15,- |
€/m² |
Hausbank |
100,- |
€/m² |
Sanieren von Sichtmauern |
10,- |
€/m² |
Zaun Holz |
40,- |
€/m² |
Holzeindeckung für Dach Wohnhaus |
20,- |
€/m² |
Holzeindeckung für Dach Hütte |
15,- |
€/m² |
Spalierbäume werden zu 100% gefördert |
|
|
Die Förderung trägt zu 2/3 des Land Oberösterreich und 1/3 übernimmt die Gemeinde.
Der Förderwerber nimmt mit der Gemeinde Kontakt auf und füllt ein Antragsformular über geplante Arbeiten aus. Es folgt weiters für den Antragsteller unentgeltlich und unverbindlich eine Beratung durch Arch. DI. DR. Hans Scheutz. Während und nach der Durchführung der Arbeiten wird überprüft, ob der Förderungswerber die Arbeiten wie vereinbart durchgeführt hat. Arch. DI. DR. Scheutz nimmt die Naturmaßaufnahme vor, berechnet die Maße (Flächen, Länge, Stückzahl), setzt die Fördersätze ein und übergibt sie zur Freigabe der Förderung an die Gemeinde.