ORTSBILDPLANER

Gefördert für die Erhaltung des historischen Ortsbildes wird im Einzelnen:

Seit 2015 gelten die neuen untenstehenden Fördersätze

 

einflügelige Holzkastenfenster

250,-

zweiflügelige Holzkastenfenster

350,-

Balkongeländer

40,-

€/flm

Eingangstüre neu/restaurierungswürdige Türen

570,-

Blumenkasten

25,-

€/Stück

Fassade/Putz alte Technik

10,-

€/m²

Fassade Holz

15,-

€/m²

Hausbank

100,-

€/m²

Sanieren von Sichtmauern

10,-

€/m²

Zaun Holz

40,-

€/m²

Holzeindeckung für Dach Wohnhaus

20,-

€/m²

Holzeindeckung für Dach Hütte

15,-

€/m²

     

Spalierbäume werden zu 100% gefördert

 

 

 

 

Die Förderung trägt zu 2/3 des Land Oberösterreich und 1/3 übernimmt die Gemeinde.

 

Der Förderwerber nimmt mit der Gemeinde Kontakt auf und füllt ein Antragsformular über geplante Arbeiten aus. Es folgt weiters für den Antragsteller unentgeltlich und unverbindlich eine Beratung durch Arch. DI. DR. Hans Scheutz. Während und nach der Durchführung der Arbeiten wird überprüft, ob der Förderungswerber die Arbeiten wie vereinbart durchgeführt hat. Arch. DI. DR. Scheutz nimmt die Naturmaßaufnahme vor, berechnet die Maße (Flächen, Länge, Stückzahl), setzt die Fördersätze ein und übergibt sie zur Freigabe der Förderung an die Gemeinde.